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Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Als niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiaterin arbeite ich in (siehe Konzeption des Hauses auf unserer Startseite) und außerhalb des Gesundheitszentrums für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Berufsgruppen zusammen: Kinderärzten, Sozialpädagogen und Sozialarbeitern, Heilpädagogen, Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und anderen. So können diagnostische und Therapeutische Prozesse der einzelnen Fachleute für das Kind und den Jugendlichen optimal genutzt und koordiniert werden.
Wenn nötig und möglich wird neben der Familie auch der Kindergarten, die Schule und andere Einrichtungen in die Therapie einbezogen. Durch diese Art der Einbeziehung und Vernetzung ist eine intensive orts- und familiennahe Betreuung und Behandlung möglich. Ein Klinikaufenthalt kann so meist verhindert werden. Sollte dennoch eine stationäre oder teilstationäre Behandlung notwendig sein, können wir Ihnen eine spezialisierte Fachklinik benennen und gegebenenfalls eine Krankenhausaufnahme veranlassen.
Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GÖÄ).
Die Kosten für Diagnostik und Therapie werden von den niedergelassenen FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Eltern mit ihren Kindern oder Jugendlichen können mich mit einem Überweisungsschein des Hausarztes oder direkt mit der Krankenversicherungskarte aufsuchen. Die Praxisgebühr ist bis zum 18. Lebensjahr nicht fällig.
Normale kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen sind mit den Privatkrankenkassen im Rahmen der GÖÄ geregelt und werden entsprechend den normalen Steigerungensätzen übernommen. Spezielle Psychotherapien müssen von den Krankenkassen durch ein Gutachterverfahren genehmigt werden.
Den Kinder- und Jugendpsychiatern stehen eine breite Palette von möglichen medizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Hilfen zur Verfügung. Aufgrund unserer Erfahrungen und Ausbildung werden wir geeignete Maßnahmen auswählen. Manchmal sind auch mehrere Therapiemaßnahmen gleichzeitig vonnöten. Im Rahmen der sozialpsychiatrischen Versorgung übernimmt die niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiaterin die Planung und Koordination der einzelnen Therapien (multimodaler Therapieansatz).
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