Termine nach Absprache
Telefonsprechzeit montags 13.00-14.00
Die Terminanfrage sollte möglichst über die Zentrale des Hauses geregelt werden, wobei das Empfangsteam mit den einzelnen Praxen bei unklarer Anfrage direkt die Zuständigkeit klären, ggf. ergibt sich ein Rückruf unsererseits für weitere klärende Fragen.
Termine zur psychologischen Diagnostik und Therapie können direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sie können sich eigenständig zur Anmeldung in die Praxis begeben oder holen sich nach einer Besprechung eine Überweisung vom Kinder- bzw. Hausarzt. Zunächst stehen 1 Anamnese und bis zu 5 probatorische Sitzungen zur Verfügung, danach wird die Notwendigkeit einer Psychotherapie gemeinsam erörtert und je nach Schweregrad der Störung Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt, die gutachterlich genehmigt werden muß.
Bei privatversicherten PatientInnen erfolgt die Abrechnung über die Gebührenordnung (GOÄ), auch in diesen Fällen wird ein Therapieantrag gestellt, wobei die üblichen Steigerungssätze von den Privatkassen übernommen werden.
Zu den Erstgesprächen, die ca. 50- 60 Minuten dauern, bitten wir darum, Unterlagen aus vorhergehenden Behandlungen, wenn von Bedeutung Zeugnisse, Schreiben von Ämtern bezüglich ihres Kindes, gern auch das gelbe U-Heft, mitzubringen. Wenn es Ihnen möglich sein sollte, kommen Sie gemeinsam als Eltern mit ihrem Kind zum Erstgespräch.
Vorweg schicken wir Ihnen unseren Anamnesebogen, den Sie ggf. bitte ebenfalls mitbringen, oder sie bekommen ihn nach dem Erstgespräch.